

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Angeboten. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an die Eventmanager der Alamannenschule Aaretal (nachfolgend «Veranstalter» genannt) kommt zwischen Ihnen und dem Veranstalter ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
2. Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann schriftlich und elektronisch direkt beim Veranstalter bis spätestens drei Kalendertage vor Kursbeginn erfolgen. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Sämtliche persönliche Daten werden von der Alamannenschule Aaretal vertraulich behandelt. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Leistungen gemäß der Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
4. Preise
Die Kosten für Aktivitäten entnehmen Sie dem aktuellen Kursprogramm auf der Homepage alamannenschule-aaretal.ch. Diese sind in Schweizer Franken angegeben und können auf Anfrage von der Alamannenschule gerundet in Euro übertragen werden. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Einige der Seminare/Kurse/Aktivitäten werden ehrenamtlich angeboten, d.h. die Beiträge an die Leistungen werden von der Alamannenschule Aaretal abzüglich der effektiven Kosten (Verpflegung, Beherbergung, Entschädigung Kursleitung, etc.) an den Verein zur Förderung des europäischen Schamanentums (VFeS) übertragen. Die Alamannenschule fungiert in solchen Fällen lediglich als administrativer Organisator verschiedener Angebote.
5. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag gem. Kursausschreibung ist spätestens bis 3 Kalendertage vor Beginn der Aktivität zu bezahlen.
Bei Events, die einen Gesamtbeitrag von Sfr. 50.- nicht übersteigen, kann auch in bar bezahlt werden. Nach Erhalt des Gesamtbetrages wird von Seiten des Veranstalters eine Buchungsbestätigung schriftlich per Post oder E-Mail zugesendet. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullierungskosten werden gemäß Ziffer 6. eingefordert.
6. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
Eine Annullierung/Änderung durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist schriftlich mittels Postweg oder E-Mail unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Bei jeder Annullierung/Verschiebung/Änderung wird dem Kunden folgender Anteil der Gesamtkosten gem. Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt: Bei Kursen, die einen oder mehrere Tage dauern: 13 – 8 Tage vor Aktivitätsbeginn 50% 7 – 2 Tage vor Aktivitätsbeginn 80% 1 Tag vor oder am Tag des Aktivitätsbeginns 100% Wenn der Kunde/die Kundin zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, trägt er/sie die vollen Kosten der Aktivität. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. Annullation oder Änderung der Aktivität durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren, wobei er sämtliche Kursteilnehmer frühzeitig über die Nichtdurchführung informiert. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen vollumfänglich zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäß Ziffer 6. in Kraft. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Naturverhältnisse etc.) erfordern.
8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Siehe Ziffer 6.
9. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige schwerwiegende gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter nicht ärztlich verordneten Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Kursleitung und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Für die Visionssuche und Visionstanz, die in erhöhten Bergregionen stattfinden, empfehlen wir außerdem die Mitgliedschaft in einer anerkannten Schweizer Rettungsorganisation (z.B. REGA) oder den Abschluss einer speziellen Bergungsversicherung. Auch durch die fachkundige und verantwortungsvolle Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter übernimmt dafür keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Haftung
Der Veranstalter verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Sollte es aus sicherheitsrelevanten Gründen zu Verzögerungen/Verspätungen/Verlängerungen eines Programmes kommen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz für nicht erreichte ÖV-Verbindungen, verspätete Heimkehr, verpasste Termine und Forderungen von Dritten, Lohn- und Ferienausfall und dergleichen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so kann aus dieser Vermittlertätigkeit keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen werden. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
12. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantwortlichen Aktivitätsleiter sofort und allenfalls schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, in höheren Schadenfällen per Einschreiben beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschließliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist die Stadt Burgdorf, BE.
14. Veranstalter
Alamannenschule Aaretal
Tel. +41 79 307 98 31
info@alamannenschule-aaretal.ch
www.alamannenschule-aaretal.ch
Bankverbindung: Postfinance AG
Inhaber: Andreas Hebeisen, Bergstrasse 8, 4704 Wolfisberg
Konto Nr.: 40-358463-7
IBAN: CH87 0900 0000 4035 8463 7
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Datum: Wolfisberg, 18.01.2024